Satzung


§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Förder- und Ehemaligenverein der Grundschule evgl. Bekenntnisschule Sundern". Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz "eingetragener Verein" in der Abkürzung "e.V.". Sitz des Vereins ist Sundern.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt mildtätige Zwecke zum Wohle der Schüler der Grundschule Sundern. Im Einzelfall sollen bedürftige Kinder durch Zuwendungen aus den Einnahmen des Vereins gefördert werden. Über vorliegende Anträge, die über die Schulleitung beim Vorstand zu stellen sind, entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Alle Anschaffungen die der Verein tätigt, müssen den Zweck haben, den Schülern der Grundschule Sundern ihre schulischen oder außerschulischen Veranstaltungen zu verbessern oder zu ermöglichen.

 

§ 3 Der Verein ist selbstlos tätig

Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 4 Mittel

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 5 Vergütungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 6 Eintragung in das Vereinsregister

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

§7 Eintritt der Mitglieder

Mitglied kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich. Über Aufnahme oder Ablehnung entscheidet der Vorstand.