COVID-19-Pandemie


09.08.2022

Liebe Eltern,

 

unten finden Sie den Informationsbrief vom Ministerium.

 

Viele Grüße

 

M. Uphoff

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Handlungskonzept Corona.pdf
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09.08.2022

Liebe Eltern!

Herzlich willkommen zurück in der Schule! Ich hoffe, Sie hatten eine schöne Zeit mit vielen tollen Erlebnissen und ausreichend Erholung. Gemeinsam können wir nun mit viel Kraft und Motivation in das neue Schuljahr starten und freuen uns sehr, die Kinder wiederzusehen.

Wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben gibt es ein „Handlungskonzept Corona“ für das Schuljahr 22/23 von unserer neuen Schulministerin Frau Dorothee Feller, dessen Inhalt ich Ihnen gerne in komprimierter Form wiedergeben möchte:

 

- Einhalten der Handhygiene

- Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer medizinischen Maske während des Unterrichts

- Maskenpflicht bei Busfahrten

- Regelmäßiges Lüften

- Einhalten von Abständen wo es sinnvoll ist

- Kinder kommen nur gesund zur Schule

- Kinder erhalten fünf Selbsttests, die bei Bedarf im häuslichen Umfeld angewendet werden

- Treten während des Unterrichts oder während der OGS coronatypische Symptome auf, darf das Kind anlassbezogen in der Schule getestet werden, sofern kein negatives Testergebnis desselben Tages vorliegt

- Sollten sich bereits vorhandene Symptome des Kindes während des Aufenthalts in der Schule verschlimmern, behält sich die Schule vor, trotz Vorliegen eines negativen Testergebnisses das Kind abholen zu lassen

 

Ist der zu Hause gemachte Test positiv, verifizieren Sie bitte das Ergebnis durch einen Test in einer offiziellen Teststelle (Bürgertest oder PCR Test). Im Falle einer nachgewiesenen Coronainfektion gilt nach wie vor eine 10tägige Isolationspflicht. Eine Freitestung ist nach 5 Tagen möglich, wenn ein negativer Bürgertest vorliegt. Ein häusliches Testergebnis reicht nicht aus.

Bitte testen Sie Ihr Kind, bevor Sie es am 10.8.22 wieder in die Schule schicken. Alle diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Schulgemeinschaft und der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts!

Sollte jemand diese Mail nicht erhalten haben, finden Sie sie auch auf der Homepage unserer Schule.

Genießen Sie den letzten Ferientag und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Uphoff


30.03.2022

Liebe Eltern,

vor den Osterferien noch ein paar Informationen hinsichtlich COVID-19:

 

Maskenpflicht:

In NRW bleibt nach der Coronabetreuungsverordnung bis zum Samstag, 02.04.2022 die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schulen bestehen. Danach endet diese Pflicht.

Zum Schutz der Schulgemeinschaft sollten in der Woche vor den Osterferien (04.04. – 08.04.22) alle SuS und die in der Schule tätigen Personen freiwillig das Tragen der Maske beibehalten. Auch wir würden in unserer Schule gerne so verfahren. Vielen Dank im Voraus dafür.

 

Testung:

Die Testung mit den Selbsttests zu Hause endet am 08.04.2022. Ihre Kinder bekommen am Donnerstag von uns 4 Schnelltests mit der Bitte, den 4. Test für die Testung am Montag, 25.04.2022, dem 1. Schultag nach den Osterferien, zu nutzen.

 

Das Team der GS Sundern wünscht allen Familien ein frohes Osterfest und erholsame und sonnige Osterferien!


10.03.2022

Liebe Eltern,

 

ab Montag sind die Eingangsbereiche nicht mehr nach Jahrgängen getrennt. Das bedeutet für Sie als Eltern, dass in der OGS angemeldete Kinder nach wie vor ab 7.00 Uhr am OGS-Eingang die Schule betreten können und in der OGS betreut werden. Alle anderen Kinder können ab 7.50 Uhr eigenständig durch die Haupteingänge (Siedlungstraße und Berliner Straße) die Schule betreten und in ihre Klassenräume gehen. Nach wie vor ist für Eltern das Betreten der Schule coronabedingt nicht möglich. Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, denken Sie daran, dass es nur an der Berliner Straße Parkmöglichkeiten gibt. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Grundschule Sundern


18.02.2022

Liebe Eltern,

zu Ihrer Information unten der Elternbrief von Frau Gebauer zur Umstellung des Corona-Testverfahrens unten zum Download.

Ab dem 28.02.2022 findet in der Schule keine Pool-Testung mehr statt.

Es werden dann nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler 3x wöchentlich zu Hause oder mittels Bürgertest getestet. Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss den Immunstatus nachweisen. Bitte informieren Sie in diesem Fall Ihren / Ihre KlassenlehrerIn bis zum 24.02.2022.

Sollte bei einem Kind ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion bestehen, wird zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vorgenommen.

Die ersten Antigen-Selbsttests für die Testung zu Hause erhalten Sie am 24.02.2022. Ebenso das erste Formular für die elterliche Versicherung der ordnungsgemäßen Testung. Dieses muss dreimal (zum 28.02.2022, 14.03.2022, 28.03.2022) unterschrieben beim Klassenlehrer abgegeben werden. Auch dieses finden es unten zum Download.

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Uphoff / Schulleiterin

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Versicherung
über ordnungsgemäße Testung im häuslichen Umfeld
220222.pdf
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Elternbrief
der Ministerin zur Umstellung des Testverfahrens an Grund- und Primusschulen ab 28.2.2022
Elternbrief.pdf
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26.01.2022

Liebe Eltern,

 

unsere Vermutung in der gestrigen Mail zur Priorisierung der PCR-Testung an Schulen wurde bereits gestern vom Schulministerium umgesetzt.

Dies bedeutet für die Kinder, Sie als Eltern und uns wieder einmal eine Umstellung bei der Durchführung des Testverfahrens. Sicherlich für uns alle keine Herausforderung, wir durften ja in den vergangenen Monaten viele unterschiedliche Erfahrungen sammeln :)

 

Auszug der Mail vom Schulministerium:

„Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht zu halten - und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Aufgrund begrenzter PCR-Test-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron"-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, kurzfristig aufgrund der Problemanzeige der Labore, aber auch perspektivisch, um die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Um dies in der momentanen Hochinzidenzphase zu schaffen und gleichzeitig der sehr hohen Auslastung der Labore Rechnung zu tragen, werden kurzfristig folgende Anpassungen im Lolli-PCR-Testregime vorgenommen:

Grund- und Primusschulen:

* Für alle Grund- und Primusschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2:Di/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.

* Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.

* Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.

   Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.

* Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.

* Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw.  zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.

* Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.

* Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt benfalls außerhalb des Schulsystems.

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis müssen in der Schule umgehend von den übrigen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse isoliert und beaufsichtigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser jungen Schülerinnen und Schüler werden über ein positives Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert, ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Gemäß Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren.“

 

Kinder, die positiv mit einem Antigenschnelltest getestet werden, müssen umgehend in der häuslichen Umgebung isoliert werden. Wir bitten die Eltern, bei einem positiven Poolergebnis - wenn möglich – einen Bürgertest bei Ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit Sicherheit und Schutz für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinschaft, herzustellen. Zugleich bitten wir die Eltern, an dem Tag, an dem der Antigenschnelltest durchgeführt wird, eine mögliche Abholung des Kindes in den frühen Morgenstunden sicherzustellen.

Ich bin mir sicher, dass wir auch diese neue Situation gemeinsam meistern werden. Bei Fragen melden Sie sich bitte per Mail bei Ihrem / Ihrer KlassenlehrerIn.

Die komplette Mail vom Schulministerium können Sie hier einsehen:

Mail des Schulministeriums

 

Bleiben Sie gesund!

Manuela Uphoff


25.01.2022

Liebe Eltern,

 

aufgrund der weiterhin dynamischen und angespannten Coronalage hat das Kollegium beschlossen, den Klassenlehrerunterricht zunächst bis Ende Februar beizubehalten. Die momentanen Stundenpläne haben weiter Gültigkeit. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte ihre/n KlassenlehrerIn.

Wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, ist aufgrund der hohen Positivrate eine Priorisierung der PCR-Tests vorgesehen. Hier die neuste Information von unserem Labor:

"Mit Absprache der Ministerien unter Berücksichtigung der neuen Situation, sieht das weitere Vorgehen des Lolliprojektes ausschließlich eine Fortführung der Einzeltests (Auflösung der Pools) an Förderschulen vor. Es gibt keine Auflösung an Grundschulen und damit verbunden keine Informationen über positive Pools an die Erziehungsberechtigten. Ergebnisse der Klassenpools werden nur an die Schulen übermittelt."

Über positive Pools werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren. Zu dem Vorgehen in einem solchen Fall erhoffen wir uns zeitnah Informationen, die wir an Sie weiterleiten.

 

An dieser Stelle möchten wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Ihre Um- und Rücksicht herzlich bedanken. Sie tragen so einen großen Teil zur Aufrechterhaltung des täglichen Betriebs und zur Eindämmung der Infektionslage bei.

 

Herzliche Grüße

Ihr Team der Grundschule Sundern

 


20.01.2022

Liebe Eltern,

 

im Anhang unten befindet sich die aktuelle Information vom Labor.

Im Fall eines Positiven Pools wird die/der KlassenlehrerIn die Klassenpflegschaft informieren.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider sind wir wegen der hohen Positivrate der Pools und der hohen Belastung durch die Krankenhäuser und Ärzte nicht in der Lage die Einzeltestungen im gewohnten Zeitfenster zu erstellen.

Leider geht auch die Information an die Eltern erst gekoppelt mit der Erstellung des Einzelauftrags raus. Bitte informieren Sie nach alter Gewohnheit die Eltern über einen pos. Pool, damit wir dort nichts versäumen, wenn wir im Verzug mit der Aktivierung der Aufträge sind. Wir können in diesem Moment nur auf Ihr Verständnis hoffen, die Lage im Labor ist extrem angespannt, wir bemühen uns kontinuierlich die Einzelteste abzuarbeiten, werden aber heute nicht alles von gestern fertig bekommen.

Dieser Rückstau wird sich auch auf den heutigen Testtag auswirken, diese Ergebnisse können bis zum Samstag dauern.

Es wäre für uns eine große Entlastung, wenn Sie uns nur im Notfall für Fragen in diesem Kontext kontaktieren könnten.

Viele Grüße mit der Bitte um Ihr Verständnis

Ihr Laborteam

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Grundschule Sundern


10.01.2022

Liebe Eltern,

unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zur Teststrategie, welche seit den Weihnachtsferien gilt:

 

https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien

 

Mit den besten Grüßen

Ihr Team der Grundschule Sundern


01.12.2021

Liebe Eltern,

heute erhielten wir die Information, dass ab morgen (02.12.2021) die Maskenpflicht am Sitzplatz wieder gilt. 

 

Mit den besten Grüßen

Ihr Team der Grundschule Sundern


17.11.2021

Liebe Eltern,

hier finden SIe die aktuellen Informationen vom Ministerium bzgl. der Fortführung des Lolli-Testverfahrens:

Download
Elterninfo Lolli-Test
Elterninfo Lolli-Test 2_0.pdf
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Ihre angegebenen Mobilnummern und E-Mail-Adressen sind in der Schule hinterlegt. Sollte sich Ihre aktuelle Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.

Mit freundlichen Grüßen

Uphoff/Schulleiterin


29.10.2021

Liebe Eltern,

 

hier der Beschluss der Landesregierung vom 28.10.2021:

- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in   Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.

- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

- Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

- Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

 

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung" von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

 

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von - zum Teil sehr aufwändigen - Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Uphoff/Schulleiterin


26.08.2021

Liebe Eltern,

 

ab dem 23.08.2021 ist die Neufassung der Corona Schutzverordnung gültig.

In § 4 Absatz 5 wurde folgender neuer Passus eingefügt:

 

„Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.“

 

Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Mit den besten Grüßen

M. Uphoff


16.08.2021

Liebe Eltern,

 

Sie hatten hoffentlich schöne Ferien mit Ihren Kindern, so dass alle gut erholt ins neue Schuljahr starten können. Wir freuen uns, dass wir im normalen Regelbetrieb beginnen können. Um es den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, schon bald wieder an die schulische Normalität der Zeit vor Corona anknüpfen zu können, bedarf es in den ersten Tagen des Schuljahres vor allem dreierlei: Die emotionale und psychosoziale Unterstützung der einzelnen Kinder, die Förderung des sozialen Miteinanders sowie die Entwicklung der Lernfreude.

Hier ein paar Informationen zum Schuljahresbeginn:

 

- Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil.

- Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.

- Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schule, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

- Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

- Die Testung mit dem Lolli-Test wird fortgesetzt. Jeder Jahrgang wird zweimal wöchentlich getestet. Die Testtage für die Jahrgänge 1 und 2 sind jeweils montags und mittwochs. Die Testtage für die Jahrgänge 3 und 4 sind jeweils dienstags und donnerstags.

- Ausnahme: Am Mittwoch, 18.08.2021 werden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2, 3 und 4 getestet. Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt an den Testtagen nicht an dem Lolli-Test teilnehmen können, werden wir mit Ihrem Kind zum Schutz der Schulgemeinschaft einen Selbsttest durchführen. Wahlweise können Sie uns auch einen Negativtest (nicht älter als 48 Stunden)vorlegen. Ohne Negativtestung kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen.

- Genesene Schülerinnen und Schüler, die nachweisen können, dass ihre Infektion mindestens vier Wochen und höchstens sechs Monate zurückliegt, müssen nicht an der Testung teilnehmen.

- Die Schüler und Schülerinnen der Klasse 1 werden erst in der ersten vollständigen Schulwoche (23.08.-27.08.2021) mit dem Lolli-Test getestet und in den Testrhythmus eingebunden.

- In diesem Schuljahr führt das Labor Krone die Lolli-Testung für unsere Schule durch. Das bedeutet für die Eltern der Jahrgänge 2, 3 und 4, dass Sie die Materialien zur Einzeltestung vom letzten Schuljahr bitte entsorgen. Alle Eltern (Jahrgang 1-4) werden vom Labor Krone mit Einzeltestmaterial ausgestattet.

- Um Ihnen einen möglichst einfachen und schnell nachvollziehbaren Überblick über die Einzeltestung zu verschaffen, steht Ihnen hier eine Videoanleitung für Eltern (hier klicken) zur Verfügung. Sie erhalten die Materialien zur Einzeltestung für zu Hause von Ihren KlassenlehrerInnen. Bei Fragen sprechen Sie diese gerne an. Alle weiteren Informationen zum Schulstart erhalten Sie von Ihren KlassenlehrerInnen.

 

Einen schönen Schulstart wünscht

das Kollegium der GS Sundern

11.08.2021

Liebe Eltern, 

 

auch in dem neuen Schuljahr werden die Kinder an den Schulen in NRW über die Lolli-Pool-Testung getestet. Im Falle eines positiven Tests müssen die Eltern zuhause Ihre Kinder erneut testen. Über den Ablauf informiert das folgende Anleitungsvideo, welches wir vom Labor Krone zur Verfügung gestellt bekommen haben:

https://www.youtube.com/watch?v=RAbzRSWGVcE 

 

In der Hoffnung, dass es an unserer Schule auch weiterhin nicht dazu kommt verbleiben wir mit den besten Grüßen!

Ihr Kollegium der Grundschule Sundern


07.05.2021

Liebe Eltern,

ich möchte Sie über eine wichtige Neuerung informieren, die ab Montag, 10.05.2021 in Kraft treten wird. Ich hatte Ihnen ja bereits mitgeteilt, dass an Grund- und Förderschulen der Einsatz von sogenannten „Lolli-Pool-Tests“ in NRW vorgeschrieben ist. Dabei werden alle Kinder zweimal pro Woche in ihrer Gruppe/Klasse in einem Pool getestet. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass ihre Kinder pünktlich in der Schule sind, da eine spätere Testung nicht möglich ist. Die Teilnahme an Notbetreuung oder Präsenzunterricht ist ansonsten untersagt

Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Sollte dieser „Pool“ positiv sein, müssen alle Kinder dieses „Pools“ zuhause bleiben (sie dürfen auch nicht in die Notbetreuung) und einen 2. „Lolli-Test“ durchführen. Informationen hierzu und einen Lolli-Test für zu Hause bekommen Sie am 1. Präsenztag Ihrer Kinder (Briefträgermappe).

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Seite des Ministeriums: 

https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

 

Sobald es neuere Informationen zum Start des Wechselunterrichts gibt, werden wir Sie zeitnah informieren. Vom Kreis Herford gibt es folgende Aussage:

„Wenn die 7-Tages-Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165 liegt, können die Regelungen zum Distanzunterricht aufgehoben werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales macht per Allgemeinverfügung bekannt, dass die Beschränkungen des Schulbetriebes auf Distanzunterricht außer Kraft treten; die Untersagung der schulischen Nutzung endet jeweils mit Beginn des ersten Montags nach dem Tag, an dem die vorstehende Bekanntmachung erfolgt ist (§ 1 Abs. 14 CoronaBetrVO). Der Wechselunterricht beginnt also jeweils zum Beginn der neuen Schulwoche“.  

 

Da der Inzidenzwert im Kreis Herford von Montag bis einschließlich heute unter 165 liegt, rechne ich mit Wiederaufnahme des Wechselunterricht ab Montag, 10.05.2021. Sobald wir genauere Informationen haben, werden die KlassenlehrerInnen zeitnah Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Viele Grüße

Manuela Uphoff


03.05.2021

Liebe Eltern,

ich möchte Sie bereits heute über Änderungen im Konzept des Wechselunterrichts informieren.

Das Ministerium für Schule und Bildung in NRW bereitet aktuell die Einführung eines kind- und altersgerechten „Pool-Testverfahrens an Grund- und Förderschulen“ vor. Der „Lolli-Test“ wird zukünftig für die Durchführung von systematischen Testungen auf Sars-Covid-2 eingeführt. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest. Sobald wir nähere Informationen zu diesem Testverfahren vom Land erhalten, geben wir diese an Sie weiter.

Das neue Testsystem erfordert einen Wechselunterricht der Gruppen in folgender Form:

1.     Woche ABABA

2.     Woche BABAB usw.

Dieses Konzept ist für die Schulen bindend.

Da die Lerngruppe A vor dem Übergang in den Distanzunterricht als letzte Gruppe im Präsenztag war, würden wir dann bei Wiederaufnahme des Wechselunterrichts (Zeitpunkt steht noch nicht fest, richtet sich nach dem Inzidenzwert im Kreis Herford) mit der Lerngruppe B in Präsenz beginnen. Wir werden Sie zeitnah informieren, wenn wir wieder in den Wechselunterricht übergehen können.

Wichtiger Hinweis: Die terminierten beweglichen Ferientage (14.05.2021 und 04.06.2021) bleiben bestehen.

Viele Grüße

Manuela Uphoff


26.04.2021

Liebe Eltern,

heute Morgen erhielten wir folgende Information aus dem Schulamt:

„Nachdem der Kreis Herford laut RKI-Daten den Inzidenz-Wert von 165 nun drei Tage hintereinander überschritten hat, hat das MAGS heute angekündigt, dass die Schulen im Kreis Herford ab Dienstag, 27.04.2021 in den Distanzunterricht wechseln müssen. Der Präsenz- bzw. Wechselunterricht ist damit nicht mehr zulässig. Es tut mir leid, dass ich Sie nicht früher informieren konnte, aber die Information des MAGS liegt erst jetzt vor“. Informationen zum Distanzunterricht erhalten Sie in Kürze von den KlassenlehrerInnen.

Viele Grüße

Manuela Uphoff/Schulleiterin


25.04.2021

Liebe Eltern,

im Kreis Herford bleibt es am Montag zunächst beim Wechselunterricht.

Ob und wann aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwerts von 165 in den Distanzunterricht gewechselt werden muss, ist uns bisher noch nicht mitgeteilt worden. Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, werden wir Sie wie gewohnt umgehend in Kenntnis setzen.

Noch einen schönen Sonntag

Ihr Team der Grundschule Sundern


15.04.2021

Liebe Eltern,

gestern Abend erhielten wir die Nachricht vom Ministerium, dass alle Schulen ab Montag, 19.04.2021 wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren. Dies bedeutet, dass das Konzept zum Wechselunterricht wie vor den Osterferien in Kraft tritt. Genauere Informationen erhalten Sie morgen (Freitag, 16.04.2021) von den KlassenlehrerInnen. Der Selbsttest der Kinder muss zweimal wöchentlich stattfinden. Der Selbsttest der Kinder der Gruppe A aller Jahrgänge erfolgen montags und mittwochs. Der Selbsttest der Gruppe B für den Jahrgang 1 + 2 erfolgt dienstags und donnerstags. Der Selbsttest der Gruppe B für Jahrgang 3 + 4 erfolgt dienstags und freitags.

Ich muss Sie nochmals darauf hinweisen, dass SchülerInnen, die keinen negativen Test vorweisen, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen und auch kein Anrecht auf zusätzlichen Distanzunterricht und Betreuung haben.

 

Viele Grüße

Manuela Uphoff/Schulleiterin


13.04.2021

Liebe Eltern,

die Coronaselbsttests sind gestern in unserer Schule angekommen. Laut Erlass kann die Woche des Distanzunterrichtes dazu genutzt werden, die verpflichtenden Selbsttestungen in der Schule vor allem organisatorisch vorzubereiten.

Ab Montag, 19.04.2021, starten wir dann mit der Selbsttestung. Da nach der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung eine Testpflicht für die Kinder an Grundschulen sowohl im Präsenzunterricht als auch in der Notbetreuung besteht und wir dieser Testpflicht in Form von Selbsttests zweimal pro Woche nachkommen müssen, möchte ich Ihnen noch ein paar Informationen zur Testung geben:

- Das Land NRW hat allen Schulen Selbsttests zukommen lassen (CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self Test).

- Die Testung findet an zwei Tagen in der Woche direkt morgens nach dem Ankommen der Kinder statt.

- Die Kinder führen die Tests selbst durch.

- Lehrkräfte und ErzieherInnen führen dabei die Aufsicht und geben Anleitung. Sie geben jedoch keine Hilfestellung wie zum Beispiel Abstriche nehmen etc.(medizinische Hilfestellungen sind weder erforderlich, noch zulässig).

- Bei einem positiven Testergebnis muss das betroffene Kind direkt von den Eltern abgeholt werden. Die Eltern vereinbaren dann einen Termin beim Kinderarzt und lassen einen PCR-Test durchführen. Ein Besuch der Schule ist erst dann wieder möglich, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt (die Selbsttests geben nur Auskunft, ob ein begründeter Verdachtsfall auf einen positiven Befund vorliegt. Darum muss dieser noch durch einen PCR-Test bestätigt werden).

Auch für die Lehrkräfte und ErzieherInnen ist das Durchführen der Selbsttests eine besondere und neue Herausforderung.

Wir setzen damit die Anweisungen und Vorgaben des Ministeriums um!

Es wäre hilfreich, wenn Sie sich mit Ihren Kindern gemeinsam über das Video des Herstellers im Internet über die Handhabung des Tests informieren (https://www.siemens-healthineers.com).

Seien Sie gewiss, dass wir alles dafür tun, um altersgemäß mit Ihren Kindern diese Tests durchzuführen. Sollten Sie dennoch Bedenken haben, weise ich nochmals darauf hin, dass es alternativ möglich ist, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen, die höchstens 48 Stunden zurückliegt (Bescheinigung mit Name und Datum). Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht / der Notbetreuung teilnehmen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

M. Uphoff


08.04.2021 

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, werden wir in der kommenden Woche leider nun doch wieder in den Distanzunterricht wechseln. Sollten Sie eine Notbetreuung benötigen, füllen Sie das untenstehende Formular aus und senden es an die Schule.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie in dem Fall (möglichst bis morgen) eine Mail an gssundern@t-online.de senden, an welchen Tagen und für welchen Zeitraum Sie eine Betreuung dringend benötigen.

Die KlassenlehrerInnen werden in den nächsten Tagen wie gewohnt Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen zum Distanzunterricht informieren.

Mit den Besten Grüßen

Ihr Team der Grundschule Sundern

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Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12
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26.03.2021

Liebe Eltern,

 

vor Ferienbeginn für Sie noch die Information zum Schulbetrieb vom Ministerium NRW vom 5.03.2021:

 

Schulbetrieb

Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden.

 

Testungen Schülerinnen und Schüler

Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Damit erfolgte der Einstieg in eine Teststrategie, die nach den Osterferien ausgebaut werden soll. Weitere

1,5 Millionen Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt. Bitte lagern Sie diese Selbsttests in geeigneter Weise für weitere Testangebote in der Woche direkt nach den Osterferien ein. Das Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern.

Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

 

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen.“

 

Der Unterricht für Ihre Kinder findet in der Woche nach den Osterferien in der bisherigen Form statt. Eventuelle Änderungen des Stundenplans ab der 2. Woche nach den Ferien erfahren Sie dann von den KlassenlehrerInnen.

 

Das Kollegium und die Mitarbeiterinnen der GS Sundern wünscht Ihnen und Ihrer Familien erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest!


 5.03.2021

Liebe Eltern,

 

heute Morgen erreichte uns die Information zum Schulbetrieb in NRW, „dass die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt werden“.

Das bedeutet, dass unser Plan aus Wechsel- und Präsenzunterricht bis zu den Osterferien (siehe unten) Bestand hat. Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Uphoff


17.02.2021

Liebe Eltern,

 

mit diesem Schreiben möchte ich Sie über das geplante Konzept zum Wechselunterricht ab dem 22.02.2021 informieren.

 

Konzept zum Wechselunterricht ab dem 22.02.2021

 

Aufgrund der gegebenen Ressourcen (Personal, Räume, Betreuungsmöglichkeiten) findet an der Grundschule Sundern folgendes Modell des Wechselunterrichtes statt:

 

●  Bildung von konstanten Lerngruppen (halbe Klassenstärke). Die Einteilung erfolgt über die Lehrkräfte. Ein Tausch ist leider nicht möglich. Geschwisterkinder haben nach Möglichkeit immer am gleichen Tag Präsenzunterricht.

●  Präsenzunterricht und Distanzunterricht pro Lerngruppe erfolgt im Wechsel. Die Terminübersicht und die Gruppeneinteilung hierzu bekommen Sie von den KlassenlehrerInnen.

●  Präsenzunterricht:  Jahrgang 1+2 pro Präsenztag 1. bis 4. Std. Unterricht.

                                                 Jahrgang 3+4 pro Präsenztag 1. bis 5. Std. Unterricht.

●  Die Notbetreuung läuft parallel. Anmeldungen sind über das untenstehende Formular zu tätigen. Bitte nur anmelden, wenn eine Betreuung dringend notwendig ist.

●  Fokus der Fächer liegt im Präsenzunterricht auf Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in den Jahrgängen 3+4 auch Englisch.

●  Es findet kein Sportunterricht an den Präsenztagen statt.

●  Der Unterricht wird von den KlassenlehrerInnen erteilt.

●  An den Präsenztagen erfolgt der Einlass der Jahrgänge über die bereits festgelegten Eingänge.

●  Die bisherigen Hygienemaßnahmen / Hygienekonzept (auch das Lüften und das Tragen von Masken) gelten weiterhin.

●  Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist verpflichtend.

    Bitte geben Sie Ihrem Kind eine 2. Maske mit in die Schule. 

●  Kinder, die Krankheitssymptome unterschiedlicher Art aufweisen (Husten, Schnupfen, Bauchschmerzen …), müssen umgehend von den Erziehungsberechtigten oder einem beauftragten Erwachsenen abgeholt werden. Prüfen Sie bitte täglich den Gesundheitszustand des Kindes und schicken das Kind nur dann zur Schule, wenn es keinerlei Krankheitssymptome aufweist.

 

Sollten Sie über den Präsenzunterricht hinaus die „Notbetreuung“ für Ihr Kind benötigen, beantragen Sie dieses bitte bis Donnerstag, 18.02.2021, 11.00 Uhr. Das Formular dazu finden Sie unten oder in unserem Downloadbereich. Bitte informieren Sie auch die KlassenlehrerInnen über den Betreuungsbedarf.

 

Dieses Modell findet unter Vorbehalt statt. Sollte es personelle Ausfälle geben, werden wir zeitnah reagieren und Sie informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Uphoff

(Schulleiterin)

erforderliche Dokumente:

Download
Anmeldung zur Notbetreuung ab 22.02.2021
Anmeldung zur Betreuung eines Kindes wäh
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8.01.2021

Liebe Eltern,

 zur Notbetreuung hier die aktuellen Infos vom Ministerium:

 „Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.

 Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.“

Sollten sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, senden Sie bitte das untenstehende Formular „Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts“ an die Schule.

 

Viele Grüße

Manuela Uphoff


07.01.2020

Liebe Eltern,

Sie sind hoffentlich gesund und erholt ins neue Jahr gestartet und haben viel Kraft für die kommenden Wochen getankt. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute für das Jahr 2021!

Vom Schulministerium erhielten wir gestern folgende Regelungen, die ab dem 11.01.2021 gelten:

- Der Präsenzunterricht wird bis zum 31.01.2021 ausgesetzt.

- Der Unterricht wird in allen Schulen und Schulformen ab Montag, 11.01.2021 als Distanzunterricht erteilt.

- Zur Organisation stehen den Schulen 2 Tage zur Verfügung, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13.01.2021 stattfindet.

- Die Schulen bieten für die SuS ab Montag ein Betreuungsangebot an.

- Das Betreuungsangebot ist nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist.

- Während der Betreuungsangebote findet in den Schulen kein regelhafter Unterricht statt.

- Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht.

- Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder, soweit möglich, zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

- Wer ein Betreuungsproblem bekommt, kann die zusätzlichen Kinderkrankentage nutzen.

Die KlassenlehrerInnen werden wie gewohnt Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen zum Distanzunterricht informieren. Sobald es weitere Informationen von Seiten des Ministeriums gibt, werde ich diese selbstverständlich an Sie weiterleiten.

Bitte schicken Sie uns bis zum 12.01.2021 eine E-Mail an:  gssundern@t-online.de wann und für welchen Zeitraum Sie eine Betreuung dringend benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

M.Uphoff


11.12.2020

Liebe Eltern,

hier die aktuellen Informationen vom Ministerium für Schule und Bildung NRW.

Hier die wichtigsten Aussagen:

1. (...)

 2. „An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“

Das bedeutet:

Es findet am 7. u. 8. Januar 2021 kein Unterricht statt. Eine Notbetreuung für diese Tage wird eingerichtet. Wenn Sie Betreuungsbedarf haben, benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag auf Betreuung für diese Tage.

Sollte es am Wochenende noch neue Informationen geben, werden wir Sie hier und per Mail informieren.

Einen schönen 3. Advent und bleiben Sie gesund!

Manuela Uphoff


22.10.2020

Liebe Eltern,

wir hoffen Sie hatten schöne Herbstferien!

Gestern erhielten wir Informationen zum Ablauf des Schulalltags ab dem kommenden Montag. An der Grundschule gelten dabei die gleichen Regeln, wie vor den Ferien mitgeteilt:

- Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. 

- Die MNB (Mund-Nase-Bedeckung) muss auf dem gesamten Schulgelände getragen werden.

- Im Klassenverband im Unterrichtsraum ist das Tragen der MNB freiwillig.

- Auch im Offenen Ganztag ist das Tragen einer MNB keine Pflicht.

- Sollte aufgrund der Außentemperatur Dauerlüften im Klassenraum nicht möglich sein, wird der Klassenraum alle 20 Minuten quergelüftet.

- Der Sportunterricht findet nach den Herbstferien in der Halle statt. Bitte denken Sie an die Sportschuhe (3. + 4. Jahrgang) / Schläppchen (1. + 2. Jahrgang)

Wir freuen uns auf die Kinder!

Ihr Team der Grundschule Sundern


01.09.2020

Liebe Eltern,


gestern Nachmittag erreichte uns die Schulmail von Frau Gebauer zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 01.09.2020. Die Grundschule betreffende Punkte:


1. MNB:

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht weiterhin im und auf dem gesamten Schulgelände und endet für die SuS, sobald sie ihren festen Sitzplatz eingenommen haben.

2. Musikunterricht:
Da das Singen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsgeschehens eine erhöhte Gefahr darstellen kann, weise ich noch einmal darauf hin, dass Singen vorerst bis zu den Herbstferien bevorzugt im Freien stattfindet und in geschlossenen Räumen grundsätzlich unterbleiben muss.

3. Sportunterricht:
Der Sportunterricht soll zunächst bis zu den Herbstferien in der Regel im Freien stattfinden. Er kann in der Sporthalle stattfinden, wenn durch den Schulträger eine mit anderen Unterrichtsräumen vergleichbare, gute Be- und Durchlüftung der Sporthalle sichergestellt werden kann. Die Gemeinde Hiddenhausen sieht als Schulträger von der Hallennutzung bis zu den Herbstferien ab.

4. Ganztags- und Betreuungsangebote:
Auch für Ganztags- und Betreuungsangebote gilt ab dem 01.09.2020 die allgemeine Regel, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler in festen Betreuungsgruppen innerhalb der genutzten Gruppenräume nicht erforderlich ist. Dies gilt auch für abgegrenzte Außen- bzw. Spielflächen, wenn eine Durchmischung der Betreuungsgruppen ausgeschlossen ist. Ansonsten besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB entsprechend den Regelungen im Schulbetrieb.

5. Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes:
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können, melden Sie es bitte bis 7.45 Uhr per E-Mail: sek@ev-gssundern.de krank. Kinder die in die OGS gehen bitte auch dort abmelden. Bitte denken Sie daran, dass das gesamte Schulgebäude verschlossen ist. Sollten Sie sich einmal verspäten, bringen Sie Ihr Kind zum Haupteingang und übergeben Sie es einer Lehrkraft/Mitarbeiterin.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen

M. Uphoff


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Umgang mit Erkrankungen Ihres Kindes
(Corona, vom 01.09.2020)
Schaubild Erkrankung.pdf
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10 Tipps für die Gesundheit
(Corona, vom 27.04.2020)
10 Hygienetipps.pdf
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Antworten auf die häufigsten Fragen
(Corona, vom 27.04.2020)
Häufig gestellte Fragen.pdf
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Vorgaben zum Hygieneplan in Schulen
(Corona, vom 27.04.2020)
Hygieneplan Schulen - Checkliste.pdf
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Info: Richtig die Hände waschen
(Corona, vom 27.04.2020)
Plakat Hände waschen.pdf
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Info: Richtig Niesen und Husten
(Corona, vom 27.04.2020)
Plakat richtig niesen.pdf
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